Kurzinformation zu den einzelnen Autoversicherungen
Der Begriff "Autoversicherung" umfasst allgemein Versicherungen, die die Risiken absichern, die daraus entstehen können, dass ein Kfz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird.
Die allgemein bekannte Kfz-Versicherung umfasst neben der Versicherung von Pkw auch die Versicherung anderer motorisierter Fahrzeuge, z. B. Wohnmobile, Zweiräder.
Dabei wird unterschieden in:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Eine Haftpflichtversicherung kommt auf in Fällen, in denen anderen Verkehrsteilnehmern durch den Versicherungsnehmer ein Schaden entsteht, z. B. durch Verkehrsunfälle. Die Kaskoversicherungen umfassen zusätzlich die Absicherung gegen Diebstahl, Wildunfälle oder Naturgewalten wie Sturm und Hagel. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
In die Kategorie der "Autoversicherungen" gehört auch der Fahrzeug Schutzbrief. Der Schutzbrief gewährleistet Hilfe bei Pannen, Unfällen und allgemein bei Schadensfällen, in denen der Versicherungsnehmer in Not geraten ist (z. B. Krankheit im Ausland) kann. Zuletzt ware noch die Rechtsschutzversicherung aufzuführen, die in Rechtschutzfällen, also bei einem bestehenden gerichtlichen Verfahren, für Gerichtskosten wie Anwalts- und Zeugenkosten, aufkommt.
Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen zu dürfen ist gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz zumindest eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Vor der Neuzulassung eines Kfz ist das Bestehen einer gültigen Kfz-Versicherung mit einer Versicherungskarte nachzuweisen.
Besonders für Reisen ins Ausland empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefes, z. B. beim ADAC als ältestem deutschen Automobilclub. Für eine geringe Zuzahlung kann der Schutzbrief auf Auslandsreisen ausgedehnt werden. Kommt es im Ausland zum Unfall oder zur Panne, übernimmt der ADAC in diesen Fällen den Rücktransport des Pkw oder die Hotelkosten für die Insassen bis zur Reparatur vor Ort. Als Versicherter hat man im Schadensfall auch Anspruch auf einen Mietwagen.
Es werden auch viele zusätzliche Dienste angeboten, z. B. Planung der Reiseroute oder Informationen zum Urlaubsort.