Kündigung/ Wechsel der Autoversicherung
Bei der Kündigung der Autoversicherung gibt es verschiedene Varianten:
- Man gibt das Autofahren auf
- Man kauft sich ein neues Fahrzeug
- Man möchte ein besseres Angebot in Anspruch nehmen
Man gibt das Autofahren auf
Wer das Autofahren aufgibt, der meldet das Fahrzeug einfach ab und benachrichtigt seine Autoversicherung. Das vorhandene Guthaben bekommt man dann nach einiger Zeit erstattet.
Fahrzeugwechsel – Autoversicherung bleibt gleich
Wer sich ein neues Fahrzeug kauft, das Alte abmeldet und weiterhin bei seiner Versicherung bleibt, der benachrichtigt die Versicherung im Vorwege über diesen Wechsel. Die Beiträge des alten Fahrzeuges werden dann mit den neuen verrechnet.
Fahrzeugwechsel – Wechsel der Autoversicherung
Wer sich ein neues Fahrzeug kauft, das Alte abmeldet und zu einer neuen Versicherung wechselt, der schließt einen neuen Vertrag ab und benachrichtigt die alte Versicherung. Alles weitere (Rabattübernahme, etc.) machen dann die Versicherungen untereinander aus.
Man möchte ein besseres Angebot in Anspruch nehmen
Wer seine Autoversicherung aufgrund von besseren Angeboten kündigen möchte, der kann das nicht so einfach machen. Der Stichtag der Kündigung ist in der Regel der 30.11 eines Jahres. Bis zu diesem Tag kann in der Regel gekündigt werden – der neue Vertrag kann dann zum 01.01 des Folgejahres abgeschlossen werden.
Ausnahme – die außerordentliche Kündigung der Autoversicherung
Neben dem Fahrzeugwechsel und der Aufgabe des Autofahrens gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, vorzeitig einen Versicherungsvertrag zu kündigen:
- Bei Beitragserhöhungen
- Im Schadensfall
Bei Beitragserhöhungen kann in der Regel innerhalb eines Monats die Versicherung gekündigt werden.
Wer mit dem Gedanken spielt nach einem Schadensfall zu kündigen, der sollte unbedingt vorher mit seiner Versicherung sprechen, denn viele Versicherungen erstatten in diesem Fall keine im Voraus bezahlten Beiträge.
Wir hoffen, Ihnen mit den Informationen auf dieser Webseite eine Entscheidungshilfe zum Wechsel der Versicherung gegeben zu haben. Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben können wir aber nicht übernehmen, da es zwischenzeitlich wieder Änderungn bei den Versicherungsbedingungen geben kann.